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Sicherheit & Recht

Prüfzeichen und Kennzeichnung beim Massagesessel

Von Thomas Hoiboom · Stand 15.10.2026

Kurz gesagt

Das CE-Zeichen ist eine Erklärung des Herstellers, kein Prüfsiegel. Das GS-Zeichen vergibt eine Prüfstelle für höchstens fünf Jahre, es ist nachprüfbar. Ein Medizinprodukt ist ein Massagesessel nur, wenn der Hersteller ihn für medizinische Zwecke bestimmt; in der EU-Datenbank fanden wir keinen solchen Sessel für Deutschland.

CE-Kennzeichnung: eine Erklärung des Herstellers

Das CE-Zeichen auf einem Massagesessel bedeutet: Der Hersteller erklärt, dass das Gerät die einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Es ist kein Prüfsiegel einer Drittstelle. Für einen Wellness-Massagesessel sind vor allem drei Richtlinien maßgeblich.

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Sie gilt nach Art. 1 „für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom“, also für jeden Sessel am Hausnetz. Die Konformitätsbewertung läuft nach Anhang III, Modul A „Interne Fertigungskontrolle“: Der Hersteller erklärt „auf eigene Verantwortung“, dass die Anforderungen erfüllt sind. Wendet er harmonisierte Normen an, wird nach Art. 12 vermutet, dass das Gerät konform ist. Das CE-Zeichen muss nach Art. 17 „gut sichtbar, leserlich und dauerhaft“ angebracht sein, bevor das Gerät auf den Markt kommt.

EMV-Richtlinie und Funkanlagen-Richtlinie

Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU regelt nach Art. 1 „die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln“, also dass ein Gerät andere nicht stört und selbst nicht gestört wird. Hat ein Sessel Bluetooth, ist er eine Funkanlage. Dann gilt die Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU, die nach Art. 3 Abs. 1 die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie „jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze“ übernimmt. Beispiele mit Funk sind der Panasonic EP-MAC3 mit Bluetooth 5.3 und der Home Deluxe DUNES, dessen Anleitung Sendeleistungen angibt.

RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Auch sie gehört zu den Vorschriften, deren Einhaltung der Hersteller mit dem CE-Zeichen erklärt.

Eine Behördenquelle, die Verbrauchern „CE ist kein Prüfsiegel“ wörtlich so erklärt, haben wir nicht gefunden. Die Aussage folgt aber aus Modul A: Die Prüfung liegt beim Hersteller selbst.

GS-Zeichen: geprüft von einer Prüfstelle

Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist freiwillig und wird von einer Prüfstelle vergeben. § 20 Abs. 1 ProdSG: „Ein verwendungsfertiges und geeignetes Produkt darf mit dem GS-Zeichen gemäß der Anlage versehen werden, wenn das GS-Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.“ Voraussetzungen sind nach Abs. 3 unter anderem ein geprüftes Baumuster, eine Inspektion der Produktionsstätte und Vereinbarungen zur Überprüfung der laufenden Produktion.

Die Zuerkennung ist nach § 20 Abs. 5 „auf höchstens fünf Jahre zu befristen“. GS-Stellen müssen nach § 22 Abs. 1 „eine Liste aller ausgestellten Bescheinigungen“ veröffentlichen und nach Abs. 4 ab Produktionsbeginn regelmäßig kontrollieren. Welche Stellen GS-Zeichen vergeben dürfen, veröffentlicht nach § 21 Abs. 4 die BAuA. Ein GS-Zeichen lässt sich damit nachprüfen: Frag nach der GS-Stelle, die es zuerkannt hat, und such die Bescheinigung in deren Liste.

CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen im Vergleich
MerkmalCE-KennzeichnungGS-Zeichen
Pflichtja, für elektrische Geräte vor dem Inverkehrbringennein, freiwillig
Wer prüftHersteller in eigener Verantwortung (Modul A)GS-Stelle auf Antrag des Herstellers
Produktionkeine Drittkontrolle vorgeschriebenInspektion der Fertigung, laufende Kontrollen
Gültigkeitkeine Befristunghöchstens fünf Jahre
NachprüfbarKonformitätserklärung beim HerstellerBescheinigungsliste der GS-Stelle

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Nach RL 2014/35/EU und §§ 20–22 ProdSG; vereinfacht.

Die Sicherheitsnorm für Massagegeräte

Für die elektrische Sicherheit von Massagegeräten im Haushalt gibt es eine eigene Norm: DIN EN IEC 60335-2-32 (VDE 0700-32):2022-02, „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-32: Besondere Anforderungen für Massagegeräte“. Sie ersetzt die Ausgabe von 2015. Laut Einführungsbeitrag des Normenkatalogs gilt sie für elektrische Massagegeräte bis 250 V bei Einphasengeräten und nennt als Beispiele ausdrücklich „Massagestühle“, dazu Fußmassagegeräte, handgehaltene Geräte, Massagebetten, -gürtel und -kissen.

Die Norm behandelt den Schutz gegen elektrische, mechanische und thermische Gefahren sowie gegen Brand- und Strahlungsgefahren. Neu gegenüber 2015 sind unter anderem Anforderungen an die Temperatur berührbarer Oberflächen. Seit April 2026 liegt ein Änderungsentwurf vor, DIN EN IEC 60335-2-32/A11 (VDE 0700-32/A11):2026-05; er betrifft unter anderem den Anwendungsbereich und die Aufschriften und Anweisungen. Den Normtext selbst haben wir nicht gelesen und nennen deshalb keine Prüfwerte daraus. Begriffe wie 2D, 3D, 4D oder „Airbag“ kommen im Einführungsbeitrag nicht vor; sie sind Herstellerbezeichnungen, wie 2D, 3D, 4D erklärt.

Medizinprodukt oder Wellnessgerät?

Ob ein Massagesessel ein Medizinprodukt ist, entscheidet nicht seine Bauart, sondern die Zweckbestimmung des Herstellers. Die Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) definiert in Art. 2 Nr. 1 ein Medizinprodukt als Gerät, das „dem Hersteller zufolge“ unter anderem der „Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten“ dienen soll. Die Zweckbestimmung ergibt sich nach Art. 2 Nr. 12 aus Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und auch aus dem Werbe- oder Verkaufsmaterial.

Massagegeräte stehen nicht in Anhang XVI der MDR, der Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung trotzdem einbezieht. Ein Sessel ohne medizinische Zweckbestimmung fällt also nicht unter die MDR. Wird er doch als Medizinprodukt in Verkehr gebracht, ist nicht automatisch die niedrigste Klasse I fällig: Nach Regel 9 des Anhangs VIII gehören aktive therapeutische Produkte, die Energie abgeben, grundsätzlich zur Klasse IIa. Die Leitlinie MDCG 2021-24 nennt Massagesessel in keiner ihrer Beispiellisten. Welche Klasse gilt, entscheiden Hersteller und Benannte Stelle.

Was wir in der EU-Datenbank gefunden haben

In der europäischen Datenbank EUDAMED ergab die Suche nach „massage“ im Handelsnamen am 15.10.2026 187 Einträge. Darunter war ein „MASSAGE CHAIR“ der Klasse I, der laut Beschreibung „used to support the user during massage“ ist, also offenbar ein Lagerungsstuhl für Massagen und kein motorisierter Massagesessel. Ein italienischer elektrischer Sessel der Klasse I ist nicht für Deutschland gelistet. Für Ceragem, Casada, Keyton, NAIPO, WELCON und Fujiiryoki gab es keinen Treffer. Die Suche erfasst nur Handelsnamen und ist deshalb nicht vollständig. Einen in Deutschland als Medizinprodukt vertriebenen motorisierten Massagesessel konnten wir nicht nachweisen.

Casada ordnet seine Sessel ausdrücklich als Nicht-Medizinprodukt ein. In der Anleitung zum Skyliner III steht: „Dieser Massagesessel dient nur Ihrer heimischen Wellness-Massage, es handelt sich hierbei um kein medizinisches Produkt und kann daher eine medizinische Fachbehandlung nicht ersetzen.“ Ceragem bezeichnet die Ceragem Master V4 auf der Produktseite als „Medizinische Therapieliege“; einen EUDAMED-Eintrag unter dem Namen Ceragem fanden wir nicht. Beworbene Zertifikate, etwa beim Keyton H10 oder beim Fujiiryoki JP4000, haben wir nicht geprüft. Warum das für Werbeaussagen eine Rolle spielt, erklärt Was die Forschung weiß.

Pflichtangaben im Onlineshop

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Für Geräte mit eigenen EU-Sicherheitsvorschriften wie der Niederspannungsrichtlinie gilt sie nur ergänzend. Ihr Art. 19 über den Fernabsatz gilt aber auch für solche Geräte. Ein Onlineangebot muss danach unter anderem enthalten:

  • „den Namen … des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse“,
  • „falls der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person“,
  • „Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung“,
  • „etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen“.

Für dich ist das eine einfache Prüfung vor dem Kauf, besonders bei Direktimporten über Marktplätze: Fehlt ein Verantwortlicher mit Anschrift in der EU, weißt du nicht, an wen du dich bei einem Sicherheitsproblem wenden kannst.

Prüfliste: Kennzeichen vor dem Kauf

  1. CE-Zeichen am Gerät oder in den Produktbildern vorhanden? Es ist Pflicht, aber kein Qualitätsnachweis.
  2. GS-Zeichen angegeben? Dann die GS-Stelle notieren und die Bescheinigung in deren Liste suchen.
  3. Wird mit „Medizinprodukt“ oder einem Zertifikat geworben? Dann nach Klasse, Benannter Stelle und EUDAMED-Eintrag fragen.
  4. Nennt der Shop Hersteller oder EU-Verantwortlichen mit Postanschrift und E-Mail?
  5. Sind Warnhinweise oder eine Anleitung vor dem Kauf einsehbar?
  6. Steht „Testsieger“ in der Anzeige? Dann prüfen, wer getestet hat. Einen Test von Massagesesseln durch die Stiftung Warentest gibt es nicht, siehe Stiftung Warentest und Massagesessel.

Häufige Fragen

Ist das CE-Zeichen ein Prüfsiegel?

Nein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller selbst, dass das Gerät die EU-Richtlinien erfüllt; bei Wellness-Massagesesseln läuft das nach Modul A „Interne Fertigungskontrolle“. Eine Prüfung durch eine Drittstelle ist dafür nicht vorgeschrieben.

Was bedeutet das GS-Zeichen auf einem Massagesessel?

Eine GS-Stelle hat ein Baumuster geprüft und die Produktion inspiziert. Das Zeichen ist freiwillig, höchstens fünf Jahre gültig und über die Bescheinigungsliste der GS-Stelle nachprüfbar (§§ 20 bis 22 ProdSG).

Ist ein Massagesessel ein Medizinprodukt?

Nur wenn der Hersteller ihn für medizinische Zwecke bestimmt. Casada etwa erklärt seinen Sessel ausdrücklich zu keinem medizinischen Produkt. In der EU-Datenbank EUDAMED fanden wir keinen motorisierten Massagesessel, der in Deutschland als Medizinprodukt vertrieben wird.

Welche Norm gilt für Massagesessel?

DIN EN IEC 60335-2-32 (VDE 0700-32):2022-02 für die Sicherheit elektrischer Massagegeräte im Haushalt. Sie nennt Massagestühle ausdrücklich. Ein Änderungsentwurf ist seit April 2026 veröffentlicht.

Welche Angaben muss ein Onlineshop zum Massagesessel machen?

Nach Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 unter anderem Name, Postanschrift und E-Mail des Herstellers oder des EU-Verantwortlichen, Angaben zur Identifizierung mit Abbildung und etwaige Warnhinweise.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannung), Art. 1, 12, 17, Anhang III — Abruf 15.10.2026
  2. Richtlinie 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit), Art. 1 — Abruf 15.10.2026
  3. Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen), Art. 3 — Abruf 15.10.2026
  4. Richtlinie 2011/65/EU (RoHS), Art. 1 — Abruf 15.10.2026
  5. § 20 ProdSG – GS-Zeichen — Abruf 15.10.2026
  6. § 21 ProdSG – GS-Stellen — Abruf 15.10.2026
  7. § 22 ProdSG – Pflichten der GS-Stellen — Abruf 15.10.2026
  8. DIN EN IEC 60335-2-32 (VDE 0700-32):2022-02, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-32: Besondere Anforderungen für Massagegeräte — Normenkatalog DIN Media, Einführungsbeitrag, Abruf 15.10.2026
  9. Norm-Entwurf DIN EN IEC 60335-2-32/A11 (VDE 0700-32/A11):2026-05 — Normenkatalog DIN Media, Abruf 15.10.2026
  10. Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Art. 2 Nr. 1 und 12, Anhang VIII, Anhang XVI — Abruf 15.10.2026
  11. MDCG 2021-24 Rev.1, Guidance on classification of medical devices — Abruf 15.10.2026
  12. EUDAMED, öffentliche Gerätesuche (Handelsname „massage“) — Abruf 15.10.2026
  13. Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Art. 2, 19, 52 — Abruf 15.10.2026
  14. Casada, Bedienungsanleitung Skyliner III, S. 5 — Herstellerangabe, Abruf 15.10.2026
  15. Ceragem, Produktseite Master V4 — Herstellerangabe, Abruf 15.10.2026
  16. Panasonic, Operating Instructions EP-MAC3; Home Deluxe GmbH, Gebrauchsanweisung DUNES — Herstellerangabe, Abruf 15.10.2026

Gesetze, Behörden und Forschung verlinken wir; Herstellerangaben nennen wir mit Abrufdatum und kennzeichnen sie als solche. Andere Vergleichs- oder Testportale zitieren wir nicht. Zuletzt geprüft: 15.10.2026. Angaben ohne Gewähr.

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